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Als erfahrene Immobilienmakler und Immobiliengutachter in einem für Immobilien in Hamburg wissen wir: Die Restnutzungsdauer einer Hamburger Immobilie ist eine der zentralen Kennzahlen, wenn es um Wert, Rendite und steuerliche Gestaltung geht.
Sie zeigt an, wie lange ein Gebäude – etwa eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus oder auch ein Zinshaus wie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus / Mietshaus, ein Wohn- und Geschäftshaus oder eine Gewerbeimmobilie in Hamburg – noch wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann, zum Beispiel durch Vermietung, bevor umfassende Modernisierungen, Sanierungen oder ein Abriss erforderlich werden.
// Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom
1. April 2025, Az. 3 K 60/23
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass private Gutachten zur Ermittlung einer verkürzten Restnutzungsdauer von Immobilien auch ohne DIN-Zertifizierung steuerlich anerkannt werden, sofern sie sachlich und nachvollziehbar erstellt sind. Das Urteil stärkt das Wahlrecht der Steuerpflichtigen, eine individuelle Restnutzungsdauer zu schätzen – auch unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Faktoren wie funktionaler Überalterung oder Standortbedingungen. Die angewendeten Methoden, wie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und das Punktemodell der Sachwertrichtlinie, sind rechtlich zulässig. Damit bietet das Urteil mehr Flexibilität und Sicherheit bei der steuerlichen Abschreibung von Immobilien.
1. Warum die Restnutzungsdauer so wichtig ist
2. Rechtliche Grundlage
In Deutschland ist die Restnutzungsdauer in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert.
Laut § 4 Abs. 3 ImmoWertV ist es die
„Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich wirtschaftlich genutzt werden kann.“
Wichtig:
Modernisierungen oder ein schlechter Instandhaltungszustand können die Restnutzungsdauer deutlich verlängern oder verkürzen.
Gerichte haben bestätigt, dass fachgerecht durchgeführte Sanierungen die wirtschaftliche Lebensdauer erheblich erhöhen können.
3. Die wichtigsten Einflussfaktoren
4. Berechnung der Restnutzungsdauer
Grundformel:
Gesamtnutzungsdauer – aktuelles Alter = Restnutzungsdauer
Beispiel:
Eine Immobilie in Hamburg mit einer angenommenen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren und einem Alter von 50 Jahren hätte rechnerisch 30 Jahre Restnutzungsdauer.
Durch eine umfassende Sanierung kann sich dieser Wert deutlich erhöhen.
5. Bedeutung für Hamburg
Hamburg hat eine große Bandbreite an Gebäudetypen – von historischen Gründerzeitbauten in Eimsbüttel bis zu modernen Neubauten in der HafenCity.
Die Restnutzungsdauer kann hier je nach Lage, Baujahr und Sanierungsstand stark variieren:
6. Steuerliche Vorteile
Wird durch ein Gutachten eine verkürzte Restnutzungsdauer nachgewiesen, dürfen Sie die Immobilie in Hamburg schneller abschreiben – das reduziert die jährliche Steuerlast.
Gerade für Kapitalanleger kann dies mehrere tausend Euro pro Jahr ausmachen.
Fazit:
Die Restnutzungsdauer ist nicht nur eine Zahl auf dem Papier – sie beeinflusst direkt Wert, Rendite und Steuern Ihrer Immobilie in Hamburg.
Wir sind bestens ausgebildete Immobilienkaufleute sowie erfahrene Immobilienmakler und Immobiliengutachter in einem mit jahrzehntelanger Erfahrung. Wenn die Restnutzungsdauer für Sie keine Rolle mehr spielt, weil Sie verkaufen möchten, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Mit unserem umfassenden Wissen über den Hamburger Immobilienmarkt und die erzielbaren Verkaufspreise in den verschiedenen Stadtteilen können wir Ihnen eine fundierte Beratung bieten. Sprechen Sie uns gerne an – wir besprechen Ihr Immobilienanliegen.
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